Niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Hessen

Kommunales Jobcenter zieht Jahresbilanz 2014

„Keiner soll verloren gehen“, lautet weiterhin das politische Ziel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Deshalb sollen Arbeitsagenturen, Jobcenter und Jugendämter künftig noch enger zusammenarbeiten, um gemeinsam die Jugendarbeitslosigkeit zu senken. Zu diesem Konzept gehört, dass Jugendliche, die Arbeitslosengeld beantragen, gar nicht erst nach Hause geschickt werden, sondern sofort eine ausführliche Beratung im Jobcenter erhalten.

Das Kommunale Jobcenter des Kreises Bergstraße konnte große Fortschritte beim Abbau der Jugendarbeitslosigkeit erzielen. Mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 0,4 Prozent im Jahr 2014 liegt der Kreis an der Spitze aller hessischen Träger der Grundsicherung. Im Vergleich: Kassel verzeichnet mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote der unter 25-jährigen im Jahr 2014 mit rund 6,6 Prozent den schlechtesten Wert. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Hessen liegt im Jahr 2014 bei 2,9 Prozent, deutschlandweit bei 3,2 Prozent.

Die Gründe für die erfolgreiche Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Kreis Bergstraße liegen laut Neue Wege Betriebsleiter Stefan Rechmann in erster Linie in einem hochmotivierten Team erfahrener Integrationsfachkräfte und in einem speziellen Maßnahmekonzept für junge Menschen: „Bei unseren U 25-Fallmanagern heißt die Devise langfristig denken. Die Jugendlichen werden intensiv und individuell auf ihrem Weg ins Berufsleben begleitet und unterstützt. Wichtig für eine schnelle Integration in Arbeit sind aber auch der Aufbau und die Pflege eines umfassenden Netzwerkes, zu dem unter anderem die Suchtberatung, die Schuldnerberatung, die Wohnungslosenhilfe und viele andere Partner gehören. Des Weiteren gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Individuell bietet das Jobcenter jedem Jugendlichen und jungem Erwachsenen Unterstützung an, ein Schema, das für alle zutrifft gibt es nicht.“

„Es ist wichtig diesen Trend beizubehalten. Jeder einzelne arbeitslose Jugendliche, der eine Arbeit oder Berufsausbildung beginnt, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zukunft. Daher müssen alle Akteure weiterhin an einem Strang ziehen, um hier noch erfolgreicher zu sein“, so der Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf abschließend.

Hessenweit einzigartig

Neue Wege ist einziges Jobcenter mit zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem nach AZAV in Hessen

Der Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- ist seit Dezember 2014 zugelassener Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung vom 01.04.2012, kurz AZAV. Die Trägerzulassung erfolgte nach einem erfolgreichen Zertifizierungsverfahren durch einen von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkannten Zertifizierer.

An jede Maßnahme, die auf die Verbesserung der Eingliederungschancen abzielt, sind hohe Anforderungen gestellt. Damit soll die Qualität der arbeitsmarktrechtlichen Dienstleistungen und die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig sichergestellt und verbessert werden. Träger werden zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen, wenn sie unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden. Zudem müssen Vertragsregelungen mit den Maßnahmeteilnehmern insbesondere zum Schutz der Teilnehmenden eingehalten werden. Auch Jobcentern ist es möglich, sich als „Träger“ zertifizieren zu lassen und damit Maßnahmen selbst anzubieten.

Der Eigenbetrieb Neue Wege führt bereits seit Februar 2008 die Einstiegsoffensive erfolgreich an vier Standorten im Kreis Bergstraße durch. Das Angebot ist zentrales Instrument des Maßnahmenportfolios im Eigenbetrieb und wird von eigenen Mitarbeitern durchgeführt. „Neue Wege setzt mit der Einstiegsoffensive auf eine schnelle Aktivierung und Vermittlung der Leistungsbezieher vom ersten Tag an“, erklärt Neue Wege Betriebsleiter Stefan Rechmann. „Durch die Zertifizierung haben wir nun die Chance die Qualität unserer Maßnahme noch weiter zu verbessern und damit auch die Vermittlungsquote der Leistungsbezieher in Arbeit zu erhöhen“.

Da die Einstiegsoffensive eine Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung im Sinne des § 16 SGB II i. V. mit § 45 SGB III ist, ist sie über den Eingliederungstitel abrechenbar und führt so ab bereits 2014 zu einer Entlastung der Kreisfinanzen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Trägerzulassung.

„Die Vorteile einer Zertifizierung unserer Maßnahme liegen klar auf der Hand: Neben finanziellen Vorteilen ist eine Überprüfung der Prozesse durch Dritte nach sechs Jahren Einstiegsoffensive zudem durchaus sehr sinnvoll. Wir erhoffen uns damit eine Beschleunigung und Verschlankung von Abläufen sowie Impulse zur Weiterentwicklung der Maßnahme. Darüber hinaus sollten die jährlichen Überwachungsaudits qualitätssichernd wirken“, so der Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf abschließend.